Als Kassenleistung sämtlicher gesetzlicher und privater Versicherungen steht Frauen und Männern ab 35 Jahren in 3-jährlichen Abständen eine Gesundheitsuntersuchung zu.
Dieser Check-up beinhaltet neben der körperlichen Untersuchung eine Routine-Labor-Kontrolle und eine Herz-Kreislaufuntersuchung mit fakultativem Belastungs-EKG.
Durch frühzeitige Erkennung und Behandlung von Zivilisationskrankheiten wie Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Bluthochdruck und koronarer Herzkrankheit sollen Folgeerkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall verhindert werden.